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01.04.2007 - Fernmeldegesetz für den Spamversand

Sehr geehrte Kunden

Ab dem 1. April 2007 tritt mit der FMG-Revision ein ausdrückliches Spamverbot in Kraft.

Nicht jede fernmeldetechnisch gesendete Massenwerbung wird verboten. Es ist aber für jede derartige Werbung zuvor die Einwilligung aller Empfänger nötig (Opt-in).

Einzige Ausnahme: Wenn ein Kunde anlässlich eines Verkaufs dem Verkäufer seine Adresse angegeben hat, darf der Verkäufer dem Kunden Werbung für ähnliche Waren senden.

Jede Massenwerbung muss immer einen korrekten Absender angeben und eine Möglichkeit bieten, weitere Werbung abzulehnen. Das Verbot steht somit auch im Einklang mit dem europäischen Recht.

Falls Sie unseren Newsletter nicht mehr wünschen, bitten wir Sie sich von unserem Newsletter-Dienst abzumelden. Selbstverständlich können Sie sich auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit abmelden.

Wir werden auch in Zukunft dediziert, interessant und in einem angenehmen Rhythmus informieren.

Freundliche Grüsse
Reto Schmidt
Markting & Sales


BAKOM Information zur FMG-Revision und dem Spamverbot finden Sie hier...

 

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